Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

37 Recycling

Diese Abteilung umfasst:
– Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen und anderen gebrauchten oder ungebrauchten Artikeln zu Sekundärrohstoffen. Hierfür ist ein stoffspezifischer mechanischer oder chemischer Verarbeitungsprozess erforderlich. Kennzeichnend hierfür ist, dass der Input aus sortierten oder unsortierten Altmaterialien und Reststoffen besteht, der normalerweise ungeeignet für die weitere direkte Verwendung in einem industriellen Verarbeitungsprozess ist, während der Output für den direkten Einsatz in einem industriellen Verarbeitungsprozess aufbereitet wird.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen (s. 14 bis 36)
– Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen von Gebrauchtwaren, z. B. Autos, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, (Wieder-)Verpacken, Lagerung und Lieferung, aber ohne dass ein tatsächlicher Verarbeitungsprozess erfolgt (s. 50, 51, 52)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 50, 51, 52.50)
– Abfallaufbereitung nicht zum Zwecke der Wiederverwendung in einem industriellen Herstellungsprozess, sondern zum Zwecke der Entsorgung (s. 90)

Kurztitel

Recycling

Mitteltitel

Recycling

Langtitel

Recycling

Ebene

Ebene 3: Abteilung