Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

55.23.2 Ferienzentren

Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten (auch mit Kochgelegenheit), einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z.B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, z.B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Kleingolf-, Trimm-Dich-Anlagen

Gegenüberstellung

wz2008 - wz2003
wz2008 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
55.20.2 Ferienzentren Ferienzentren 55.23.2 Ferienzentren
gp2002 - wz2003
gp2002 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
- 55.23.2 Ferienzentren
wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
55.23.2 Ferienzentren Ferienzentren 55.23.2 Ferienzentren

Stichwörter

  • Beherbergungsstätten (Ferienzentren)
  • Feriendörfer (Ferienzentren)
  • Ferienparks
  • Ferienzentren
  • Reiterhof (Ferienzentrum)

Kurztitel

Ferienzentren

Mitteltitel

Ferienzentren

Langtitel

Ferienzentren

Ebene

Ebene 6: Unterklasse