Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

61 Schifffahrt

Diese Abteilung umfasst:
– Betrieb von eigenen, geleasten und gemieteten Schiffen, die für Personen- oder Güterbeförderung eingesetzt werden
– Betrieb von Kreuzfahrtschiffen sowie Fähren des Personenverkehrs und Fahrgastschiffen mit Kabinen
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Besorgung oder Vermittlung von Güterversendungen mit Schiffen (s. 63.40.1 und .2)

Abgrenzung

Kurztitel

Schifffahrt

Mitteltitel

Schifffahrt

Langtitel

Schifffahrt

Ebene

Ebene 3: Abteilung