Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

73 Forschung und Entwicklung

Diese Abteilung umfasst:
– Grundlagenforschung:
● experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Grundlagen der Erscheinungen und wahrnehmbaren Tatsachen durchgeführt werden, ohne dass damit besondere Anwendungen oder besonderer Nutzen angestrebt werden
– angewandte Forschung:
● schöpferische Forschungstätigkeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel gerichtet ist
– experimentelle Entwicklung:
● planmäßiges Arbeiten auf der Grundlage vorhandener Kenntnisse aus der Forschung und/oder auf Grund praktischer Erfahrungen, das auf die Herstellung neuer oder die Verbesserung vorhandener Werkstoffe, Erzeugnisse und Anlagen und die Einführung neuer oder die Verbesserung vorhandener Verfahren, Systeme und Dienstleistungen gerichtet ist.
Diese Abteilung umfasst damit alle Einrichtungen für Forschung und Entwicklung, unabhängig von ihrem Träger. Hierher gehören sowohl wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen als auch Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Großforschungseinrichtungen, Blaue Liste-Einrichtungen sowie bundes- und landeseigene Forschungseinrichtungen usw.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d.h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw. (s. 91.33.1)
– Tätigkeiten von Vereinen auf den Gebieten Kultur, Freizeit und Hobby (s. 91.33.1)

Abgrenzung

Kurztitel

Forschung u.Entwicklung

Mitteltitel

Forschung u.Entwicklung

Langtitel

Forschung und Entwicklung

Ebene

Ebene 3: Abteilung