Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen

Diese Unterklasse umfasst:
– Vertretung der Interessen von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation
– Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Zweiggewerkschaften gegliedert sind
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– von diesen Vereinigungen durchgeführte Bildungsmaßnahmen (s. Abteilung 85)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen 94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
wz2008 - wz2003
wz2008 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen Arbeitnehmervereinigungen 91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
wz2008 - gp_2026
wz2008 Inhalt gp_2026
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen -
wz2008 - gp2019a
wz2008 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen -

Stichwörter

  • Arbeitnehmervereinigungen
  • Arbeitskammer
  • Beamtenbund
  • Gewerkschaften
  • Gewerkschaftsvereinigungen
  • Industriegewerkschaften

Kurztitel

Arbeitnehmer- vereinigungen

Mitteltitel

Arbeitnehmervereinigungen

Langtitel

Arbeitnehmervereinigungen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse