Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

01.47.2 Betrieb von Brütereien

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Geflügelbrütereien
- automatisiertes Ausbrüten von Geflügeleiern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Haltung von Legehennen zur Konsumeiererzeugung, siehe 01.47.1
- Gewinnung von Federn und Daunen, siehe 10.12.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 01.47.2 Betrieb von Brütereien Betrieb von Geflügelbrütereien 01.47.2 Betrieb von Brütereien
ex 01.47.2 Betrieb von Brütereien Betrieb von Brütereien für Wachteln, Emus und Strauße ex 01.49.0 Sonstige Tierhaltung
ex 01.47.2 Betrieb von Brütereien Automatisches Ausbrüten von Geflügeleiern ex 01.62.0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
01.47.2 Betrieb von Brütereien -

Stichwörter

  • Ausbrüten von Brieftaubeneiern (nicht Aufzucht und Haltung von Brieftauben)
  • Ausbrüten von Falkeneiern (nicht Aufzucht von Falken)
  • Betrieb von Brütereien
  • Brutanstalten
  • Geflügelbrutanstalten
  • Hühner, Haltung und/oder Zucht (Betrieb von Brütereien)
  • Hühnerfarm, Geflügelfarm (Brütereien)
  • Versuchstierzucht
  • Vogelzucht (Betrieb von Brütereien)

Ebene

Ebene 5: Unterklasse