Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst neben dem Betrieb von Bergwerken und Steinbrüchen auch das Baggern von Schwemmland, das Zerkleinern von Steinen und die Bewirtschaftung von Salzwiesen. Die Erzeugnisse werden insbesondere beim Bau (z. B. Sand, Steine) sowie zur Herstellung von Baumaterial (z. B. Ton, Gips, Kalk) und Chemikalien usw. verwendet.
Diese Abteilung umfasst nicht die Verarbeitung (außer Zerkleinern, Mahlen, Schneiden, Waschen, Trocknen, Sortieren und Mischen) der gewonnenen Minerale, siehe Abschnitt C.

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung