Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen39.00.1 Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Beseitigung oder Verminderung von radioaktiven Verunreinigungen in kerntechnischen Anlagen und an Nuklearstandorten
- Beseitigung oder Verminderung von radioaktiven Verunreinigungen in kerntechnischen Anlagen und an Nuklearstandorten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Zwischen- oder Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen, siehe 38.32.1
- Zwischen- oder Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen, siehe 38.32.1
Abgrenzung
Gegenüberstellung
wz2025 ⇄ wz2008
wz2025 - wz2008
| wz2025 | Inhalt | wz2008 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 39.00.1 | Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten | Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten | ex | 39.00.0 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | |
wz2025 ⇄ gp2019a
wz2025 - gp2019a
| wz2025 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 39.00.1 | Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten | - | ||||
Stichwörter
- Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten
- Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
Ebene
Ebene 5: Unterklasse
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