Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

42.13.0 Brücken- und Tunnelbau

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Klasse umfasst:
- Bau von Brücken (z. B. für Hochstraßen und Bahnverkehrsstrecken)
- Bau von Tunneln, einschließlich für Autobahnen und Bahnverkehrsstrecken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Bau von Bahnverkehrsstrecken, siehe 42.12.0
- Installation von Beleuchtungsanlagen und elektrischen Verkehrssignalen, siehe 43.21.0
- Projektmanagement für Bauvorhaben, siehe Gruppe 71.1
- Ingenieursdienstleistungen, siehe 71.12

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
42.13.0 Brücken- und Tunnelbau 42.13.0 Brücken- und Tunnelbau
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
42.13.0 Brücken- und Tunnelbau -

Stichwörter

  • Bauwerke (Brücken) aus Holz (Einzelfertigung)
  • Bauwerke (Brücken) aus Stahl und Leichtmetall aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Brücken (Fertigteilbauten) aus Stahl und Leichtmetall aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Brücken aus Holz, Herstellung (Einzelfertigung)
  • Brücken- und Tunnelbau
  • Brückenbau
  • Holzbrückenbau (Einzelfertigung)
  • Holzkonstruktionsinstandsetzung (Brücken)
  • Ingenieurholzbau (Brücken- und Tunnelbau)
  • Masten aus Stahl und Leichtmetall, fremdbezogene, Errichtung
  • Spritzbetonsanierung an Brücken
  • Stahlbrücken aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Stahlbrückenbau
  • Stahlkonstruktionen (Brücken) aus fremdbezogenen Bausätzen, Errichtung
  • Tunnelbau
  • Unterführungen, Errichtung
  • Viadukte, Errichtung
  • Vortriebsarbeiten im Rahmen des Tunnelbaus

Ebene

Ebene 5: Unterklasse