Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

46.1 Handelsvermittlung

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Gruppe umfasst Vermittlungstätigkeiten, d. h. die Anbahnung von Geschäftstransaktionen zwischen Verkaufenden und Kundschaft zur Bestellung von Waren, gegen eine Gebühr oder Provision, ohne Eigentum an den vermittelten Waren zu erwerben, einschließlich:
- Tätigkeiten von Handelsvertreterinnen und -vertretern, Handelsmaklerinnen und -maklern sowie anderen Großhändlerinnen und -händlern, die auf Rechnung anderer handeln und zu keinem Zeitpunkt Eigentum an den vermittelten Waren besitzen
- Zusammenbringen von Verkaufenden und Kundschaft
- Durchführung von Handelsgeschäften auf Rechnung eines Auftraggebenden, einschließlich über das Internet
Diese Gruppe umfasst ferner: - Tätigkeiten von zentralen Einkaufsstellen, wenn sie nur als vermittelnde Einheit tätig sind und nicht das Eigentum an den Waren übernehmen - Tätigkeiten von Großhandelsauktionshäusern für Waren von Dritten, einschließlich Internet-Großhandelsauktionen
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Großhandel auf eigene Rechnung, siehe Gruppen 46.2 bis 46.9
- Großhandelsvermittlung, bei der das Eigentum an den Waren übernommen wird, auch wenn es im Namen von Dritten erfolgt, siehe Gruppen 46.2 bis 46.9
- Vermittlungstätigkeiten im Einzelhandel, siehe Gruppe 47.9
- Vermittlungstätigkeiten für Immobiliengeschäfte, siehe 68.31
- Betrieb von Internetseiten zur Suche von Waren, die Kunden mit Verkäufern verbinden, siehe die entsprechenden Unterklassen für Vermittlungstätigkeiten
- Werbung, Marktforschung und Public-Relations-Beratung, siehe Abteilung 73

Abgrenzung

Ebene

Ebene 3: Gruppe