Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

50 Schifffahrt

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Personen- und Güterbeförderung zu Wasser, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr, unabhängig davon, ob die Beförderung aus beruflichen, persönlichen oder Freizeitgründen erfolgt. Dazu gehört auch der Betrieb von Schlepp- oder Schubschiffen, Ausflugs-, Besichtigungs- und Kreuzfahrtschiffen, Fähren, Wassertaxis usw. Zwar lässt der Einsatzort Rückschlüsse auf die Unterscheidung zwischen einerseits Hochsee- und Küstenschifffahrt und andererseits Binnenschifffahrt zu, ausschlaggebend jedoch ist die Art des eingesetzten Wasserfahrzeugs. Die Beförderung auf Hochsee- und Küstenschiffen wird in die Gruppen 50.1 und 50.2 eingeordnet, die Beförderung auf anderen Schiffen hingegen in die Gruppen 50.3 und 50.4.
Diese Abteilung umfasst nicht den Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen, sofern dieser durch eigenständige Unternehmen erfolgt, siehe 56.11 und 56.30.9.

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung