Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

58.1 Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen, Zusammenstellungen, Adressenlisten und anderen Werken (z. B. Kataloge, Fotografien, Kalender, Grußkarten, Postkarten, Formulare, Plakate oder Reproduktionen von Kunstwerken). Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind. Dabei werden alle möglichen Formen der Veröffentlichung (in gedruckter, digitaler, analoger oder sonstiger Form) berücksichtigt.
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Herstellung von Druckerzeugnissen, siehe Gruppe 18.1

Abgrenzung

Ebene

Ebene 3: Gruppe