Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

58.21.0 Verlegen von Computerspielen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Verlegen von Computerspielen für sämtliche Plattformen und sämtliche Geräte
- Bereitstellung von In-Game- und In-App-Käufen in Online-Spielen durch den Verleger für alle Benutzenden, einschließlich Abonnentinnen und Abonnenten
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Vermittlungstätigkeiten für das Verlegen von Computerspielsoftware
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Computerspielsoftware, siehe 18.20.0
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Computerspielsoftware auf physischen Datenträgern, siehe 47.40.1
- Betrieb von Streaming-Seiten für Computerspiele, auf denen nur zugeschaut werden kann, siehe 60.20.0
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Entwicklung von Computerspielsoftware im Auftrag Dritter, siehe 62.10.2
- Anwendungshosting, siehe 63.10.9
- Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe 92.00.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
58.21.0 Verlegen von Computerspielen 58.21.0 Verlegen von Computerspielen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
58.21.0 Verlegen von Computerspielen -

Stichwörter

  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Computerspielen
  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Computerspielen)
  • Lizenzvergabe für Onlinespiele
  • Online-Veröffentlichung von Computerspielen
  • Spielesoftware, Verlegen
  • Verlegen von Computerspielen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse