Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

59.11.1 Herstellung von Vlogs

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Produktion von Videoinhalten, die auf Online-Content-Sharing-Plattformen veröffentlicht werden (z. B. Vlogs, Video-Podcasts etc.), darunter auch solche mit Werbeinhalten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Filmnachbearbeitung, siehe 59.12.0
- Ton- und Hörbuchaufnahmen, siehe 59.20.2
- Filmverarbeitung (ohne Bearbeitung von Kinofilmen), siehe 74.20.2
- Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen für Schauspielerinnen, Schauspieler, Künstlerinnen und Künstler, siehe 74.99.1
- Tätigkeiten selbstständiger Schauspielerinnen und Schauspieler, einschließlich Influencerinnen und Influencern, die in Vlogs auftreten, siehe 90.20.1
- Tätigkeiten selbstständiger Bühnenbildnerinnen und -bildern sowie sonstige Hilfstätigkeiten für die darstellende Kunst, siehe Gruppe 90.3
- Tätigkeiten selbstständiger Regisseurinnen und Regisseure, siehe 90.39.9

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.11.1 Herstellung von Vlogs Produktion von Videoinhalten, die auf Online-Content-Sharing-Plattformen veröffentlicht werden (z. B. Vlogs) ex 59.11.0 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.11.1 Herstellung von Vlogs -

Stichwörter

  • Herstellung von Vlogs
  • Herstellung von Web-Videos
  • Influencer, die Vlogs und andere selbstkreierte Videoinhalte auf Videoplattformen hochladen
  • Produktion von Internetvideos
  • Videos auf Youtube hochladen (Blogger)
  • Youtuberinnen und Youtuber

Ebene

Ebene 5: Unterklasse