Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

59.20.1 Musikverlage

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Tätigkeiten von Musikverlagen, d. h. Erwerb von Rechten an musikalischen Kompositionen und Auswertung dieser Rechte im Auftrag von Komponistinnen, Komponisten, Textdichterinnen und -dichtern (z. B. durch direkte Lizenzvergaben, Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften und Verlegen von Noten und Musikbüchern). Musikverlage nehmen die Rechte an Komposition und Text von musikalischen Werken wahr, nicht aber die Rechte an den Tonaufnahmen selbst.
Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
- Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
- Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
- Audio-Streaming- und -Download-Dienste, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, siehe 74.91.1
- Tätigkeiten von Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.20.1 Musikverlage 59.20.3 Verlegen von Musikalien
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.20.1 Musikverlage -

Stichwörter

  • Internetdownload von Klingeltönen und Musik
  • Klingeltöne (Downloads), Verlegen von
  • Musikalien, Verlegen von
  • Musikdownloads, Verlegen von
  • Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Vervielfältigung von Musikaufnahmen)
  • Musikverlag
  • Musikverlage
  • Noten, Verlag
  • Notenbücher, Verlag
  • Partituren, Verlag
  • Streaming von Musik
  • Verlag von Musikwerken und Bühnenwerken
  • Verlag, Musikverlag

Ebene

Ebene 5: Unterklasse