Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

59.20.2 Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Anfertigung von Tonaufnahmen im Tonstudio oder anderswo, einschließlich der Aufzeichnung von Hörfunkbeiträgen oder -sendungen
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Konvertierung von Tonaufnahmen in Audio-Streaming-Formate
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Musik oder anderen Tonaufzeichnungen anhand von Masterbändern, siehe 18.20.0
- Großhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 46.49.7
- Einzelhandel mit bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern, siehe 47.69.1
- Audio-Streaming- und -Download-Dienste, ohne Verlagstätigkeiten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.20.2 Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios) 59.20.1 Tonstudios und Herstellung von Hörfunkbeiträgen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
59.20.2 Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios) -

Stichwörter

  • Anfertigung von Hörspielaufnahmen
  • Aufnahmestudios (Tonstudios; nicht Filmstudios, Fernsehstudios, Filmtechnik)
  • Aufzeichnung von Hörspielen
  • Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
  • Hörfunkbeiträge, Herstellung
  • Musikstudios (Tonstudios)
  • Schallplatten-Aufnahmestudios
  • Studios (Tonstudios)
  • Tonmeisterinnen und Tonmeister
  • Tonstudios (nicht Filmtechnik, Filmsynchronisation, Filmtheater)

Ebene

Ebene 5: Unterklasse