Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.19.2 Kreditinstitute des Sparkassensektors

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Tätigkeiten von - abgesehen von wenigen Ausnahmen - kommunalen Einrichtungen, deren Gewährträger Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz und mittelfristige Kreditgeschäft.
- Tätigkeiten von Zentralinstituten (Landesbanken) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Sparkassen. Die Landesbanken dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht; darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Bausparkassen, siehe 64.19.6
- Kreditgewährung durch Spezialkreditinstitute, die keine Einlagen hereinnehmen (z. B. für den Erwerb von Wohneigentum), siehe 64.92.3
- Verarbeitung und Abrechnung von Kreditkartentransaktionen, siehe 66.19.1

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.19.2 Kreditinstitute des Sparkassensektors 64.19.2 Kreditinstitute des Sparkassensektors
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.19.2 Kreditinstitute des Sparkassensektors -

Stichwörter

  • Deutsche Girozentrale
  • Girozentralen
  • Kreditbanken (Sparkassen)
  • Kreditinstitute des Sparkassensektors
  • Kreis- und Stadtsparkassen
  • Landesbanken (Girozentralen; nicht Landeszentralbanken)
  • Sparkassen
  • Stadt- und Kreissparkassen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse