Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.21.0 Beteiligungsgesellschaften

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeiten von solchen Holdinggesellschaften, die die Aktiva (Kontrollmehrheit) von einem oder mehreren Tochterunternehmen halten und deren einziger Zweck darin besteht, Eigentümerin von Tochterunternehmen zu sein ("Beteiligungsgesellschaften"). Die Holdinggesellschaften dieser Unterklasse erbringen keine andere Dienstleistung für die Unternehmen, an denen die Anteilsrechte gehalten werden, das heißt sie haben keine Funktion in der Verwaltung oder im Management anderer Einheiten.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Gesellschaften mit Besitzanteilen ohne Kontrollmehrheit, siehe 64.32.0
- Finanzmarktgeschäfte für eigene Rechnung, siehe 64.99.9
- Tätigkeiten der Vermögensverwaltung gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe 66.30.0
- Erbringung von Managementdienstleistungen (z. B. strategische Planung, Entscheidungsfindung und Verwaltungsdienstleistungen einer Hauptverwaltung), siehe 70.10
- aktives Management von Unternehmen, strategische Planung und Entscheidungsfindung des Unternehmens, siehe 70.10

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.21.0 Beteiligungsgesellschaften Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften (ausgenommen Finanzierungs-Conduits) ex 64.20.0 Beteiligungsgesellschaften
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.21.0 Beteiligungsgesellschaften -

Stichwörter

  • Beteiligungsgesellschaften
  • Beteiligungsgesellschaften (Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen; nicht Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften)
  • Muttergesellschaften (Beteiligungsgesellschaften; nicht Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften)

Ebene

Ebene 5: Unterklasse