Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.91.0 Institutionen für Finanzierungsleasing

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst Tätigkeiten des Finanzierungsleasings, eines Vertrags, durch den die Leasinggeberin oder der Leasinggeber als rechtliche Eigentümerin oder rechtlicher Eigentümer eines Vermögenswertes alle Risiken und Vorteile aus dem Eigentum an dem Vermögenswert auf die Leasingnehmerin oder den Leasingnehmer überträgt. Bei Finanzierungsleasingverträgen wird unterstellt, dass die Leasinggebenden den Leasingnehmenden einen Kredit gewähren, mit dem diese den wirtschaftlichen Nutzen und die Risiken aus dem Leasingverhältnis vollständig erwerben. Danach wird der geleaste Vermögenswert in der Bilanz der Leasingnehmenden und nicht in der der Leasinggebenden ausgewiesen; der entsprechende Kredit wird als Forderung der Leasinggebenden und als Verbindlichkeit der Leasingnehmenden ausgewiesen.
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Finanzierungsleasing von langlebigen Gütern (z. B. Fahrzeugen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Operating-Leasing, je nach Art der geleasten Güter, siehe Abteilung 77

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.91.0 Institutionen für Finanzierungsleasing 64.91.0 Institutionen für Finanzierungsleasing
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.91.0 Institutionen für Finanzierungsleasing -

Stichwörter

  • Finanzierungsleasing (Leasinggeschäft, bei dem das Leasingobjekt beim Leasingnehmer bilanziert wird)
  • Institutionen für Finanzierungsleasing

Ebene

Ebene 5: Unterklasse