Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen69.20.2 Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
- Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
- Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
- Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
- Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandantinnen und Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
- Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Verlegen von Buchhaltungssoftware, siehe 58.29.0
- Programmierung von Buchhaltungssoftware, siehe 62.10.3
- Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste, siehe 63.10.1
- Unternehmensberatung zu Buchhaltungssystemen, Haushaltskontrollverfahren, siehe 70.20.0
- Tätigkeiten von Inkassobüros, siehe 82.91.1
- Verlegen von Buchhaltungssoftware, siehe 58.29.0
- Programmierung von Buchhaltungssoftware, siehe 62.10.3
- Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste, siehe 63.10.1
- Unternehmensberatung zu Buchhaltungssystemen, Haushaltskontrollverfahren, siehe 70.20.0
- Tätigkeiten von Inkassobüros, siehe 82.91.1
Abgrenzung
- 58.29.0 Verlegen von sonstiger Software
- 62.10.3 Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
- 63.10.1 Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten
- 70.20.0 Unternehmensberatung
- 82.91.1 Inkassobüros
Gegenüberstellung
wz2025 ⇄ wz2008
wz2025 - wz2008
| wz2025 | Inhalt | wz2008 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 69.20.2 | Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften | 69.20.3 | Praxen von Steuerbevollmächtigten, Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften | |||
wz2025 ⇄ gp2019a
wz2025 - gp2019a
| wz2025 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 69.20.2 | Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften | - | ||||
Stichwörter
- Beraterinnen und Berater (Steuerbevollmächtigte)
- Beraterinnen und Berater (Steuerberatung) (nicht Steuerbevollmächtigte)
- Fiskalvertretung (Steuerberater)
- Fiskalvertretung (Steuerbevollmächtigte)
- Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
- Insolvenzverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
- Konkursverwaltung durch Rechtsanwältinnen und -anwälte
- Konkursverwaltung durch Steuerbevollmächtigte, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Lohnsteuerhilfevereine
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerberater, Steuerberaterinnen oder Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerhilfe durch Steuerbevollmächtigte
- Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
- Prozessvertretung durch Steuerberater und Steuerberaterinnen
- Prozessvertretung durch Steuerbevollmächtigte
- Steuerberater und Steuerberaterinnen (nicht Steuerbevollmächtigte)
- Steuerberatungsgesellschaften
- Steuerbevollmächtigte
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuergesellschaften
- Steuerdeklarations- und -durchsetzungsberatung durch Steuerbevollmächtigte
Ebene
Ebene 5: Unterklasse
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.