Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

77.11.1 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger zur gemeinschaftlichen Nutzung für eine unbestimmte Anzahl von Kundinnen und Kunden durch gewerbliche Carsharinganbieter. Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und gegen einen Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife. Carsharingfahrzeuge können stationsunabhängig oder stationsbasiert zur Nutzung angeboten werden
- Vermietung des eigenen Personenkraftwagens, Kraftrades oder sonstigen leichten Kraftwagens, ohne Fahrerin oder Fahrer (privates Carsharing)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vermietung von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger, mit Fahrerin oder Fahrer, siehe 49.33.0
- Vermittlungstätigkeiten für Vermietung und Leasing von Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger, siehe 77.51.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 77.11.1 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing Vermietung via Carsharing von Personenkraftwagen und anderen Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer ex 77.11.0 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
ex 77.11.1 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing Vermietung via Carsharing von Motorrädern und Campern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer ex 77.39.0 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
ex 77.11.1 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing Vermietung via Carsharing von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger ohne Fahrerin oder Fahrer ex 77.12.0 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
77.11.1 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing -

Stichwörter

  • Autovermietung mittels Carsharing (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer)
  • Car-Sharing
  • Pkw-Vermietung an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer mittels Carsharing
  • Selbstfahrer-Autovermietung mittels Carsharing (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer)
  • Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht an Selbstfahrerinnen und Selbstfahrer mittels Carsharing
  • Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing

Ebene

Ebene 5: Unterklasse