Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

90.11.1 Musikkomposition und -bearbeitung

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Tätigkeiten selbstständiger Komponistinnen und Komponisten
- Tätigkeiten selbstständiger Musikbearbeiterinnen und -bearbeiter
- Verfassen von Kompositionen oder Musikbearbeitung im Auftrag anderer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- (Re-)Produktion, Vertrieb von Musik, siehe Abschnitt J
- Tonstudios, siehe 59.20.2
- Tätigkeiten von Orchestern, Kapellen und Chören, siehe 90.20.3
- Tätigkeiten von selbstständigen Musikerinnen und Musikern, siehe 90.20.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.11.1 Musikkomposition und -bearbeitung Tätigkeiten selbstständiger Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter ex 90.03.1 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.11.1 Musikkomposition und -bearbeitung -

Stichwörter

  • Komponist(en/innen), selbstständige
  • Musikbearbeiter/innen, selbstständige
  • Musikkomposition und -bearbeitung
  • Musikproduzenten
  • Tonsetzer/innen, selbstständige

Ebene

Ebene 5: Unterklasse