Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

90.31.1 Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern und Schauspielhäusern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Betrieb von Kinos, siehe 59.14.0
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, siehe 82.40.1
- Betrieb von Theatern und Schauspielstätten für das eigene Ensemble, siehe 90.20.1
- Betrieb von Opernhäusern und Spielstätten für Musiktheater für das eigene Ensemble, siehe 90.20.2

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.1 Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater Betrieb von Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Schauspielhäusern ex 90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.1 Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater -

Stichwörter

  • Freilichttheaterbetrieb (nicht Theaterensembles)
  • Lustspieltheaterbetrieb (nicht Theaterensembles)
  • Operettentheaterbetrieb (nicht Theaterensembles)
  • Opernhausbetrieb (nicht Opernensembles)
  • Schauspielhausbetrieb (nicht Theaterensembles)
  • Spielstätten für Schauspiel und Musiktheater
  • Theaterbetrieb (Betrieb von Opern- und Schauspielhäusern, Operettentheatern; nicht Theaterveranstalter, Theater- oder Opernensembles)

Ebene

Ebene 5: Unterklasse