Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

90.31.9 Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Literaturhäusern und Lesebühnen
- Betrieb von künstlerischen Einrichtungen zur Unterstützung des Schaffens in der bildenden Kunst a. n. g.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Einzelhandel mit Gemälden und Skulpturen (Tätigkeiten von kommerziellen Kunstgalerien), siehe 47.69.9
- Betrieb von Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, die auch Live-Musik und Tanzveranstaltungen anbieten können, aber überwiegend Getränke ausschenken, siehe 56.30
- Betrieb von Kinos, siehe 59.14.0
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, siehe 82.40.1
- Betrieb von künstlerischen Spielstätten für das eigene Ensemble, siehe 90.20
- Betrieb von Museen aller Art, siehe 91.21.0
- Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, in denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.9 Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g. Betrieb von sonstigen Einrichtungen für künstlerische Darbietungen (z. B. Literaturhäuser) ex 90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.9 Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g. -

Stichwörter

  • Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.

Ebene

Ebene 5: Unterklasse