Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

H VERKEHR UND LAGEREI

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Dieser Abschnitt umfasst die Personen- und Güterbeförderung, auf Schienen, in Rohrfernleitungen, auf der Straße, zu Wasser und in der Luft. Dazu gehört die Beförderung von Personen, unabhängig davon, ob aus persönlichen, beruflichen oder Freizeitgründen, im Linien- oder Gelegenheitsverkehr. Auch die Vermietung von Beförderungsmitteln mit Fahrerin, Fahrer oder Bedienungspersonal sowie Post- und Kurierdienste sind in diesem Abschnitt enthalten.

Dieser Abschnitt umfasst ferner damit verbundene Tätigkeiten (z. B. Betrieb von Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen, Parkplätzen und Parkhäusern, Frachtumschlag, Lagerei, wie den Betrieb von Silos, Warenlagern, Lagertanks). Transporttätigkeiten, die in den Abteilungen 49, 50, 51 und 53 klassifiziert sind, beinhalten oft zugehörige Tätigkeiten (z. B. Verpacken, Warenumschlag, vorübergehende Verladung, Probenahme und Wiegen von Waren) die lediglich die Transporttätigkeiten unterstützen. Diese unterstützenden Tätigkeiten sind nur dann der Abteilung 52 zuzuordnen, wenn sie im Auftrag Dritter durchgeführt werden.
Dieser Abschnitt umfasst ferner: - Vermittlungstätigkeiten, die Kundinnen und Kunden mit Anbietenden von Güter- und Personenbeförderungsleistungen in Verbindung bringen, ausgenommen solche für Abteilung 79
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
- größere Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten an Fahrzeugen (ohne Kraftfahrzeuge), siehe Gruppe 33.1
- Bau, Instandhaltung und Reparatur von Straßen, Eisenbahnen, Häfen und Flugplätzen, siehe Abteilung 42
- Vermietung von Fahrzeugen ohne Fahrerin, Fahrer oder Bedienungspersonal, siehe Gruppen 77.1 und 77.3
- Beförderungsleistungen als Bestandteil von Freizeiteinrichtungen (z. B. in Vergnügungsparks), siehe Gruppe 93.2
- Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen, siehe 95.31
- Reparatur und Instandhaltung von Krafträdern, siehe 95.32.0

Abgrenzung

Ebene

Ebene 1: Abschnitt