Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringenL ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Dieser Abschnitt umfasst Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten, unabhängig davon, welche Technologien zur Erbringung dieser Tätigkeiten oder Hilfsdienstleistungen eingesetzt werden.
In diesem Abschnitt werden drei Haupttätigkeiten unterschieden: die Hereinnahme und das Ausleihen von Finanzmitteln in Abteilung 64, die Zusammenfassung von Risiken durch Abschluss von Versicherungen und Rentenversicherungen in Abteilung 65 und die Erbringung von speziellen Dienstleistungen zur Erleichterung oder Unterstützung von Finanz- oder Versicherungsdienstleistungen in Abteilung 66.
In diesem Abschnitt werden drei Haupttätigkeiten unterschieden: die Hereinnahme und das Ausleihen von Finanzmitteln in Abteilung 64, die Zusammenfassung von Risiken durch Abschluss von Versicherungen und Rentenversicherungen in Abteilung 65 und die Erbringung von speziellen Dienstleistungen zur Erleichterung oder Unterstützung von Finanz- oder Versicherungsdienstleistungen in Abteilung 66.
Dieser Abschnitt umfasst ferner das Halten von Vermögenswerten, wie z. B. Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften und Finanzierungs-Conduits und die Tätigkeiten von Treuhand- und sonstigen Fonds und ähnlichen Finanzinstitutionen (Abteilung 64) sowie Tätigkeiten der Rückversicherung und von Pensionskassen und Pensionsfonds (Abteilung 65).
Ebene
Ebene 1: Abschnitt
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