Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringenM GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten des Besitzes, der Vermietung, des Kaufs, des Verkaufs, der Entwicklung oder Sanierung (Um-/Neugestaltung) von Immobilien. Er umfasst verschiedene Arten von Immobilieninvestorinnen und -investoren (z. B. Immobilien-Investmentgesellschaften, Immobilien-Investmentfonds (Real Estate Investment Trusts - REITs), Immobilienverwaltungsgesellschaften, Immobilienfonds, Bauträger oder Immobilienhändlerinnen und -händler, Wohnbaugenossenschaften).
Dieser Abschnitt umfasst darüber hinaus Tätigkeiten von Maklerinnen und Maklern, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben: Verkauf oder Kauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Erbringung sonstiger Dienstleistungen für Immobilien (z. B. Schätzung von Immobilien oder Tätigkeiten als Immobilientreuhänderinnen und -treuhänder). Die unter diesem Abschnitt fallenden Tätigkeiten können eigene oder gemietete Objekte betreffen und gegen eine Gebühr oder auf Vertragsbasis ausgeübt werden.
Dieser Abschnitt umfasst darüber hinaus Tätigkeiten von Maklerinnen und Maklern, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten ausüben: Verkauf oder Kauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen, Erbringung sonstiger Dienstleistungen für Immobilien (z. B. Schätzung von Immobilien oder Tätigkeiten als Immobilientreuhänderinnen und -treuhänder). Die unter diesem Abschnitt fallenden Tätigkeiten können eigene oder gemietete Objekte betreffen und gegen eine Gebühr oder auf Vertragsbasis ausgeübt werden.
Dieser Abschnitt umfasst ferner die Entwicklung von Bauprojekten für eigene Gebäude oder Tiefbauten, zum späteren Verkauf oder zur Vermietung.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
- allgemeine und spezialisierte Bautätigkeiten für Hoch- und Tiefbau, siehe Abschnitt F
- allgemeine und spezialisierte Bautätigkeiten für Hoch- und Tiefbau, siehe Abschnitt F
Abgrenzung
Ebene
Ebene 1: Abschnitt
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