Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2026
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen1712 75 000 Ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichene oder überzogene Kraft- und Multiplexpappen (ohne solche zum Beschreiben, Bedrucken oder für andere grafische Zwecke) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150g
Detailinformationen
Maßeinheit
kg
Gegenüberstellung
wz2008 ⇄ gp_2026
wz2008 - gp_2026
| wz2008 | Inhalt | gp_2026 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 17.12.0 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe | Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 1712 75 000 | Ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichene oder überzogene Kraft- und Multiplexpappen (ohne solche zum Beschreiben, Bedrucken oder für andere grafische Zwecke) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150g | ||
gp_2026 ⇄ gp2019a
gp_2026 - gp2019a
| gp_2026 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 1712 75 000 | Ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichene oder überzogene Kraft- und Multiplexpappen (ohne solche zum Beschreiben, Bedrucken oder für andere grafische Zwecke) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150g | Ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichene oder überzogene Kraft- und Multiplexpappen (ohne solche zum Beschreiben, Bedrucken oder für andere grafische Zwecke) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150g | 1712 75 000 | Ein- o. beidseitig mit Kaolin o. a. anorganischen Stoffen gestrichene o. überzogene Kraftpapiere und -pappen (oh. solche zum Beschreiben, Bedrucken o. für andere grafische Zwecke), mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, in Rollen o. Bogen | ||
Ebene
Ebene 7: Güterunterkategorie_B
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.