Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2026

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

3031 50 600 Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg

Maßeinheit

St

Gegenüberstellung

wz2008 - gp_2026
wz2008 Inhalt gp_2026
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
30.30.0 Luft- und Raumfahrzeugbau Luft- und Raumfahrzeugbau 3031 50 600 Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg
gp_2026 - gp2019a
gp_2026 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
3031 50 600 Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg Unbemannte Luftfahrzeuge, auch ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g und höchstens 7 kg 3030 32 001 Zivile und halböffentliche Starrflügelflugzeuge u.a. Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger

Ebene

Ebene 7: Güterunterkategorie_B