Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

2920 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung)

Inhalt: Angehörige dieser Berufe stellen Lebensmittel aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen her, organisieren und überwachen Arbeitsabläufe in der Lebensmittelherstellung, sichern die Qualität und entwickeln neue Produkte.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Rohwaren, Halbfertigprodukte und Fertigerzeugnisse annehmen, dabei Waren auf Menge und Qualität prüfen


Lebensmittel produzieren, z. B. Roh- und Zusatzstoffe sowie Halbfabrikate nach vorgegebener Rezeptur bearbeiten, Endprodukte konservieren und abfüllen


lebensmitteltechnische Produktionsanlagen bedienen und überwachen, Prozessabläufe steuern und kontrollieren, bei Störungen eingreifen


an der Produktentwicklung und -verbesserung mitwirken, z. B. neue Rezepturen erarbeiten, zielgruppenorientierte Produktreihen entwickeln, Produkte auf Messen präsentieren


Qualitätsnormen erstellen und überwachen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung einleiten und durchführen, z. B. mikrobiologische und chemische Untersuchungen vornehmen


Mithilfe von Marktbeobachtung und -analysen Lebensmittelproduktion planen und überwachen, Lebensmittel und Fertigprodukte bzw. Lebensmittelverpackungen anpassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 29201 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten 29202 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung) – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 29203 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung) – komplexe Spezialistentätigkeiten 29204 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung) – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2910 Berufe in der Getränkeherstellung (ohne Spezialisierung)


2915 Nahrungsmittel- und Getränkekoster/innen


2930 Köche/Köchinnen (ohne Spezialisierung)

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe i.d. Lebensmittelherstellung (oS)

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe