Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5123 Berufe in der Flugsicherungstechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe überwachen Einrichtungen, die dem sicheren Flugbetrieb dienen, halten diese instand und beseitigen etwaige Störungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


technische Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von elektronischen und computerisierten Navigationssystemen und Ausrüstung übernehmen


flugsicherungstechnische Einrichtungen, z. B. Radaranlagen oder Anlagen für Navigation und Kommunikation, bedienen und überwachen


Geräte zur Flugsicherung instand halten und auf mögliche Fehlerquellen überprüfen


bei auftretenden Fehlern Störungsanalysen durchführen, die Fehler beheben bzw. die entsprechenden Reparaturen veranlassen


Kontrollstandards und Verfahren zur Gewährleistung einer effizienten Funktion und Sicherheit von Flugsicherungssystemen einführen


Beratungsleistungen zur Konstruktion und zum Einsatz von Flugsicherungssystemen erbringen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51233 Berufe in der Flugsicherungstechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten 51234 Berufe in der Flugsicherungstechnik – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2523 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik


5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb


5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe in der Flugsicherungstechnik

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe