Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs

Inhalt: Angehörige dieser Berufe überwachen den Flug- bzw. den Flughafenbetrieb. Zudem koordinieren sie während der Standzeiten alle Service- bzw. Dienstleistungen wie Betanken und Catering oder sie analysieren Unfälle und Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Versorgung von Flugzeugen mit z. B. Treibstoff, Wasser oder Lebensmitteln organisieren und überwachen


Be- und Entladen von Flugzeugen mit Frachtgütern oder Reisegepäck organisieren und überwachen


Flugrouten festlegen sowie Flugdurchführungspläne erstellen


den Luftverkehr nach Instrumentenflug- und Sichtflugregeln kontrollieren und regeln, Radar-, Navigations- und Informationsübertragungsanlagen bedienen


bei Gefahrenlagen und Notfällen, z. B. bei einem Ausfall der Boden-Bord-Verbindung oder bei Störungen an Triebwerken, die erforderlichen Maßnahmen einleiten


mit dem Flugwetterdienst zusammenarbeiten, die Flugzeugführer/innen beraten und über die meteorologische Situation informieren


das Flug- und Bodenpersonal überprüfen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Einrichtungen sowie den Zustand von Gebäuden, Rollfeld, Start- und Landebahnen überwachen


Ursachen von Unfällen bzw. Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen oder im Luftverkehr feststellen, dabei z. B. Flugschreiber (Blackbox) oder Radaraufzeichnungen analysieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51532 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 51533 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs – komplexe Spezialistentätigkeiten 51534 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb


5123 Berufe in der Flugsicherungstechnik


5164 Luftverkehrskaufleute

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe Überwachung Luftverkehrsbetrieb

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe