Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe sind für die sichere und wirtschaftliche Schiffsführung verantwortlich bzw. unterstützen den Kapitän oder die Kapitänin dabei.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Schiffsfahrt planen, dabei Seehandbücher und Navigationsunterlagen einsetzen


den Seeraum überwachen, Schiffe navigieren und manövrieren, die technischen Einrichtungen auf der Brücke bedienen und überwachen


den Seefunkverkehr durchführen und überwachen


die See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes überwachen, die Wartung des Schiffes sowie seiner Einrichtungen und Ausrüstungen überwachen


nautische Aufgaben planen, durchführen, kontrollieren, den Brücken- und Wachdienst organisieren


Gefährdungssituationen durch Umwelteinflüsse, Verkehrssituationen und andere Bedingungen erkennen


die Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz- und Rettungseinrichtung sowie der sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes kontrollieren


den Personaleinsatz planen und die Ausbildung an Bord durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 52413 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen – komplexe Spezialistentätigkeiten 52414 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb


5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs

Abgrenzung

Kurztitel

Nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe