Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs

Inhalt: Angehörige dieser Berufe manövrieren Schiffe auf den Seeschifffahrtstraßen und in den Seehäfen und sorgen in Häfen für Ordnung und Sicherheit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


die Schiffsführung im Lotsenrevier übernehmen, z. B. den Brückendienst übernehmen, Schiffe durch Seewasserstraßen bzw. in Häfen navigieren


den Kapitän bzw. die Kapitänin bei der Schiffsführung beraten


die landseitige Radarberatung durchführen


die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften sowie nationale und internationale Richtlinien der Schifffahrt sicherstellen


für Ordnung und Sicherheit in Häfen sorgen, z. B. Schiffen Liegeplätze zuweisen, Kontrollfahrten durchführen


die Arbeitsabläufe planen, die Mitarbeiter/innen sowie Arbeitsmittel und Fahrzeuge disponieren, z. B. den Einsatz von Kränen, Schleppern und Schuten koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51543 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb


5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen


5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe Überwachung Schiffsverkehrsbetr.

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe