Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr

Inhalt: Angehörige dieser Berufe führen Güter- oder Fahrgastschiffe auf Binnengewässern bzw. in Häfen, steuern bzw. navigieren Binnenschiffe oder organisieren und überwachen deren sicheren Betrieb.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Reiserouten festlegen, die Einhaltung von Fahrplänen und Terminen gewährleisten


das Schiff bzw. Wasserfahrzeug unter Beachtung der Wasserstands- und Wetterverhältnisse und der Verkehrsregeln führen


das Schiff verholen, festmachen, ankern


beim Laden und Löschen von Gütern mitwirken, den Ladevorgang überwachen, für die ordnungsgemäße Verstauung sorgen


Schlepp- und Schubverbände zusammenstellen und begleiten


technische Anlagen, Maschinen und Bordsysteme bedienen, überwachen, warten und instand halten


den Schiffskörper und Ausrüstungsgegenstände reinigen, pflegen, warten und instand halten


den Arbeitseinsatz im Schiffsbetrieb und die Ausbildung an Bord planen und koordinieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 52422 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 52423 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb


5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs

Abgrenzung

Kurztitel

Schiffsführer Binnen-,Hafenverkehr

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe