Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8146 Fachärzte/-ärztinnen in der Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatischen Medizin

Inhalt: Angehörige dieser Berufe diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen sowie Erkrankungen der Muskulatur, des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Krankheitsbild ermitteln, Diagnose stellen, z. B. neurologisch-psychiatrische Anamnese erheben, neurologische Untersuchungen durchführen bzw. anordnen


Patienten und Patientinnen und Angehörige über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und Kosten informieren


Patienten und Patientinnen behandeln, z. B. Epilepsie, Gehirnhaut- und Gehirnentzündung sowie psychische Probleme, Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen therapieren


therapeutische Maßnahmen verschreiben oder veranlassen, z. B. bewegungs-, ergo-, sport-, musik- und kunsttherapeutische Maßnahmen


Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen, z. B. ärztliche Gutachten anfertigen


medizinische Informationen über den Patienten/die Patientin und ihre Anamnesen aufzeichnen und diese mit Fachärzten/-ärztinnen und anderen Gesundheitsexperten austauschen, um eine kontinuierliche medizinische Betreuung zu ermöglichen


an medizinischen Forschungsvorhaben, z. B. in den Bereichen Neurologie, Psychiatrie oder Psychosomatik mitwirken, Forschungsberichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81464 Fachärzte/-ärztinnen in der Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatischen Medizin – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8149 Führungskräfte – Human- und Zahnmedizin


8162 Berufe in der klinischen Psychologie


8163 Berufe in der nicht ärztlichen Psychotherapie

Abgrenzung

Kurztitel

Fachärzte Neurol.,Psychiatr.,Psychother.

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe