Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8163 Berufe in der nicht ärztlichen Psychotherapie

Inhalt: Angehörige dieser Berufe diagnostizieren und behandeln psychische und psychosomatische Störungen bei Menschen und setzen dabei wissenschaftlich anerkannte psychotherapeutische Verfahren (Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie) ein.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Anamnese durchführen und Befunde erheben, z. B. durch Exploration und psychodiagnostische Testverfahren, Diagnose stellen


psychoanalytische bzw. psychotherapeutische Behandlung planen, Behandlungsplan und Therapieziele aufstellen und diese mit dem Patienten bzw. der Patientin besprechen


psychotherapeutische oder psychoanalytische Einzel- oder Gruppenbehandlungen durchführen, dabei verschiedene Methoden, z. B. Rollenspiele, Traumdeutung, nutzen


medizinische, therapeutische und pädagogische Fachkräfte und Personen des sozialen Umfeldes Gefährdeter beraten, Supervisionen durchführen


psychische und psychosomatische Störungen wissenschaftlich untersuchen, psychotherapeutische bzw. psychoanalytische Methoden bewerten und weiterentwickeln


Gutachten, wissenschaftliche Arbeiten und Berichte erstellen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81634 Berufe in der nicht ärztlichen Psychotherapie – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


8146 Fachärzte/-ärztinnen in der Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatischen Medizin


8315 Berufe in der Sozial-, Erziehungs- und Suchtberatung

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe nicht ärztliche Psychotherapie

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe