Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

55.23.2 Ferienzentren

Diese Unterklasse umfaßt:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten (auch mit Kochgelegenheit), einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z.B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, z.B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Kleingolf-, Trimm Dich-Anlagen

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
55.23.2 Ferienzentren Ferienzentren 55.23.2 Ferienzentren

Stichwörter

  • Beherbergungsstätten (Ferienzentren)
  • Feriendörfer (Ferienzentren)
  • Ferienzentren
  • Reiterhof (Ferienzentrum)

Kurztitel

Ferienzentren

Mitteltitel

Ferienzentren

Langtitel

Ferienzentren

Ebene

Ebene 6: Unterklasse