Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze), flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Gewinnung kann im Untertage- und Tagebau oder durch Bohrungen erfolgen.
Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten, die für Transport und Absatz mineralischer Erzeugnisse erforderlich sind, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration und Pelletierung von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Brikettierung von festen Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förderbetrieben selbst und/oder nahe der Förderstelle gelegenen Betrieben ausgeführt.
Die Abteilungen, Gruppen und Klassen dieses Abschnitts sind nach dem hauptsächlich gewonnenen Rohstoff gegliedert. Unterabschnitt CA umfasst die Gewinnung energetischer Rohstoffe (Kohle, Torf, Kohlenwasserstoffe, Uranerz); Unterabschnitt CB umfasst die Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe (Metallerze, sonstige Minerale sowie Steine und Erden).
Einige Tätigkeiten in diesem Abschnitt, insbesondere bei der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen, können auch von spezialisierten Einheiten als industrielle Dienstleistungen für Dritte erbracht werden.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
– Test- und Suchbohrungen ausgenommen auf Erdöl und Erdgas (s. 45.12.0)
– weitergehende Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe (s. Abschnitt D)
– Gewinnung von natürlichem Quell- und Mineralwasser an Quellen und Bohrungen (s. 15.98.0)
– nicht im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden durchgeführtes Zerkleinern, Schleifen oder anderweitiges Behandeln bestimmter Gesteine, Minerale und Erden (s. 26.81.3 bis .6, 26.820)
– Wasserversorgung (s. 41.00)
– Erschließung von Lagerstätten (s. 45.11.4)
– Prospektierung (s. 74.20.5)

Abgrenzung

Kurztitel

Bergbau u.Gew.v.Steinen u.Erden

Mitteltitel

Bergbau u.Gew.v.Steinen u.Erden

Langtitel

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Ebene

Ebene 1: Abschnitt