Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

47 Einzelhandel

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Verarbeitung oder nach geringfügigen Änderungen oder üblicher Behandlung, z. B. Wiederaufbereitung) von neuen oder gebrauchten materiellen Waren an private Haushalte für deren Ge- oder Verbrauch, durch Geschäfte, Kaufhäuser, Verbrauchergenossenschaften, Verkaufsstände, Versandhäuser, das Internet, Haustürverkauf, Straßenhändlerinnen und -händler, Verkaufsautomaten usw.

Diese Abteilung umfasst den Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen und Krafträdern, einschließlich Elektrofahrzeugen.

Die Klassifizierung des Einzelhandels bezieht sich auf die gehandelte Ware und nicht auf die Art des Verkaufs (im Laden, online, über Verkaufsstände und Märkte usw.). Der Einzelhandel wird in Facheinzelhandel (Gruppen 47.2 bis 47.8) und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 47.1) unterteilt.

Der Einzelhandel umfasst auch den Verkauf von Gebrauchtwaren (Klasse 47.79). Die oben genannten Gruppen sind weiter unterteilt nach der Art der verkauften Produkte.

Vermittlungstätigkeiten im Einzelhandel, die Transaktionen zwischen Kundschaft und Verkaufenden für die Bestellung und/oder Lieferung von Waren gegen eine Gebühr oder Provision erleichtern, ohne dass dabei das Eigentum an den Waren übernommen wird, werden der Gruppe 47.9 zugeordnet. Alle anderen Tätigkeiten des Einzelhandels, auch wenn die Einzelhändlerinnen und -händler im Auftrag von Dritten handeln, werden in die Gruppen 47.1 bis 47.8 eingeordnet.

Die in dieser Abteilung gehandelten Waren sind auf solche beschränkt, die üblicherweise als Konsumgüter oder Einzelhandelsgüter bezeichnet werden. Daher sind Waren ausgeschlossen, die normalerweise nicht in den Einzelhandel gelangen (z. B. Getreide, Erze, Industriemaschinen). Downloads (z. B. von Büchern und Videos) sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Regeln zur Definition von einerseits Fachhandel und anderseits Einzelhandel mit Waren verschiedener Art sind in den Absätzen xx– der einführenden Leitlinien beschrieben.
Diese Abteilung umfasst ferner den Einzelhandel mit diversen Waren, die überwiegend an private Haushalte verkauft werden (z. B. Computer, Schreibwaren, Farben oder Holz), auch wenn diese Produkte nicht für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt bestimmt sind. Die handelsübliche Behandlung ändert nichts an der grundlegenden Eigenschaft der Ware. Hierunter können Tätigkeiten wie das Sortieren, Trennen, Mischen, Verpacken, Liefern und Aufstellen von Waren fallen, ebenso Maßnahmen zur Förderung des Verkaufs an Kundinnen und Kunden, sofern diese Tätigkeiten von derselben Handelseinheit erbracht werden. Diese Abteilung umfasst ferner: - Einzelhandel mit Kraftstoffen, Schmiermitteln und Kühlmitteln - Einzelhandel von Auktionshäusern, die sowohl neue als auch gebrauchte Waren für Dritte versteigern, einschließlich Internet-Auktionen - Tätigkeiten von Einheiten, die Vermittlungsdienste für den Einzelhandel anbieten (Marktplätze), welche Transaktionen zwischen Kundschaft und Verkaufenden für die Bestellung und/oder Lieferung materieller Waren gegen eine Gebühr oder Provision erleichtern, ohne dass sie das Eigentum an den vermittelten Waren übernehmen; diese Tätigkeiten können auf digitalen Plattformen oder über nicht-digitale Kanäle erfolgen (siehe Gruppe 47.9) - Verkaufsautomaten, die andere Waren als Lebensmittel und Getränke verkaufen - Automaten, die selbst zubereitete Lebensmittel und Getränke verkaufen
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Landwirtinnen und -wirte, siehe Abteilung 01
- Herstellung und Verkauf von Waren, wird generell als Herstellung von Waren in den Abteilungen 10 bis 32 eingeordnet
- Handel mit Getreide, Erzen, Erdöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie Industriemaschinen und -ausrüstungen, siehe Abteilung 46
- Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen, siehe Abteilung 56
- Handel mit digitalen Waren, Streaming und Downloads von Inhalten auf digitalen Plattformen (z. B. E-Books und Audio), siehe Abschnitt J
- Vermietung und Leasing von Kraftwagen, siehe Gruppe 77.1
- Vermietung und Leasing von Gebrauchsgütern an private Haushalte, siehe Gruppe 77.2

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung