Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

56.30.3 Bars und Vergnügungslokale

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Tätigkeiten von Bars, in denen alkoholische und alkoholfreie Mischgetränke (z. B. Cocktails oder Longdrinks) zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle zubereitet und serviert werden
- Tätigkeiten von Vergnügungslokalen, in denen Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle zubereitet und serviert werden und die ein begleitendes Unterhaltungsprogramm (z. B. Live-Musik) anbieten (ausgenommen Diskotheken und Tanzlokale)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Wiederverkauf von verpackten und fertig zubereiteten Getränken, siehe Abteilung 47
- Einzelhandel mit Getränken durch Verkaufsautomaten, siehe 47.25.0 und 47.27.0
- Lokale, die Raum und Gelegenheit zum Tanzen bieten, siehe 56.30.2
- Betrieb von Konzerthallen und Musikclubs, siehe 90.31.3
- Betrieb von Tanzlokalen, bei denen der Ausschank von Getränken nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 56.30.3 Bars und Vergnügungslokale Bars 56.30.3 Bars
ex 56.30.3 Bars und Vergnügungslokale Vergnügungslokale 56.30.4 Vergnügungslokale
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
56.30.3 Bars und Vergnügungslokale -

Stichwörter

  • Bars
  • Bars und Vergnügungslokale
  • Bewirtungsstätten (Bars)
  • Bewirtungsstätten (Vergnügungslokale)
  • Gastgewerbe (Bars)
  • Kabaretts, als Vergnügungslokale betrieben
  • Karaoke-Bar
  • Milchbars
  • Nachtlokale (Vergnügungslokale)
  • Night-Clubs
  • Saftbars
  • Shisha-Bar
  • Shisha-Lounge
  • Stripteaselokale
  • Table-Dance-Clubs (Tanzlokale)
  • Vergnügungslokale

Ebene

Ebene 5: Unterklasse