Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Produktion von Spiel- und anderen Filmen, Videos oder audiovisuellen Werken, zur direkten Vorführung in Kinos, für die Ausstrahlung oder zum Streaming; unterstützende Nachbearbeitungstätigkeiten (z. B. Filmmontage, -schnitt, Synchronisation oder Konvertierung in Video-Streaming-Formate); den Verleih und Vertrieb von Spielfilmen und anderen audiovisuellen Produktionen an andere Wirtschaftszweige, sowie die Vorführung von Kinofilmen oder anderen audiovisuellen Produktionen. Eingeschlossen ist ebenfalls der Kauf und Verkauf von Vertriebsrechten für Kinofilme und andere audiovisuelle Produktionen.
Diese Abteilung umfasst ferner die Durchführung von Tonaufnahmen, d. h. die Produktion von Masteraufnahmen und die Veröffentlichung, Bewerbung und den Vertrieb von Tonaufnahmen, das Verlegen von Musik, in Verbindung mit dem direkten Vertrieb an die Öffentlichkeit über Streaming und Downloads, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tonaufnahme in oder außerhalb von Studios.
Diese Abteilung umfasst nicht die Bereitstellung von Streaming-Diensten und Downloads, die nicht mit dem Verlegen von Inhalten in Verbindung steht (siehe Abteilung 60), Tätigkeiten selbstständiger Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler, Regisseurinnen und Regisseure, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner sowie unterstützende Tätigkeiten für die darstellenden Künste (siehe Abschnitt S), Groß- und Einzelhandel mit Audio- und Videoaufzeichnungen auf physischen Datenträgern (siehe Abschnitt G) sowie Videoverleih (siehe Abschnitt O).

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung