Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

64.31.0 Investmentfonds

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeiten von Geldmarkt- und Investmentfonds, das heißt Organismen für gemeinsame Anlagen, die Finanzmittel durch die Ausgabe von Investmentfondsanteilen an die Allgemeinheit beschaffen, deren Erlöse hauptsächlich in finanzielle Vermögenswerte (einschließlich kurzfristiger Anlagen) investiert werden.

Diese Unterklasse umfasst:
- offene Investmentfonds
- geschlossene Investmentfonds
- Anlagefonds und Investmentgesellschaften
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Investmentfonds, die aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen Einnahmen erzielen - die Zuordnung erfolgt gemäß ihrer Haupttätigkeit in der jeweiligen Unterklasse dieser Klassifikation
- Tätigkeiten von Beteiligungsgesellschaften, siehe 64.21.0
- Tätigkeiten von Gesellschaften mit Besitzanteilen ohne Kontrollmehrheit, siehe 64.32.0
- Tätigkeiten von Treuhandfonds, Nachlass- und Treuhandkonten, die nicht als Organismen für gemeinsame Anlagen fungieren, siehe 64.32.0
- Tätigkeiten von Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften, siehe 64.99.1
- Tätigkeiten von Pensionskassen und Pensionsfonds, siehe 65.30.0
- Fondsmanagement, siehe 66.30.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.31.0 Investmentfonds Tätigkeiten von Geldmarkt- und Investmentfonds ex 64.30.0 Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
64.31.0 Investmentfonds -

Stichwörter

  • Aktienfonds als Publikumsfonds
  • Hedgefonds als Publikumsfonds
  • Immobilienfonds als Publikumsfonds und mittelbar via Objektgesellschaften
  • Investmentfonds
  • Kryptofonds als Publikumsfonds
  • Private Equity Fonds als Publikumsfonds
  • Venture Capital Fonds als Publikumsfonds

Ebene

Ebene 5: Unterklasse