Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Vertretung von Interessen der organisierten Arbeitnehmenden und der Gewerkschaftsmitglieder
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Organisation der Durchführung abgestimmter Maßnahmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Bildungsmaßnahmen durch Arbeitnehmervereinigungen, siehe Abteilung 85
- Tätigkeiten von Berufsorganisationen, siehe 94.12.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen 94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen -

Stichwörter

  • Arbeitnehmervereinigungen
  • Arbeitskammer
  • Beamtenbund
  • Gewerkschaften
  • Gewerkschaftsvereinigungen
  • Industriegewerkschaften

Ebene

Ebene 5: Unterklasse