Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb

Inhalt: Angehörige dieser Berufe leiten Luftfahrzeuge nach der Landung in die richtige Parkposition. Darüber hinaus sichern, be- und entladen sie diese fachgerecht.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Luftfahrzeuge vor dem Flug abfertigen, z. B. Fluggeräte mit Außenbordstrom, Druckluft und Frischwasser versorgen


Luftfahrzeuge nach der Landung einweisen und sichern, z. B. Follow-me-Fahrten durchführen


Gepäck, Fracht und Bordverpflegung be- und entladen, Ladung sichern und entsichern


ankommende Fracht sowie gefährliche Güter und Sonderfrachten übernehmen und weiterbefördern


Luft- und Verkehrssicherheit von Luftfahrzeugen und Luftfahrgeräten kontrollieren und gewährleisten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51122 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 51123 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb – komplexe Spezialistentätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2523 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik


5123 Berufe in der Flugsicherungstechnik


5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe technischer Luftverkehrsbetrieb

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe