Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5113 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb

Inhalt: Angehörige dieser Berufe sind für die Überwachung, die Instandhaltung sowie die Wartung der Hauptantriebsanlagen und Hilfseinrichtungen für den Maschinen- und Schiffsbetrieb zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Hauptantriebsanlagen und Hilfseinrichtungen für den Maschinen- und Schiffsbetrieb überwachen, warten und instand halten


Schäden und Störungen des Maschinen- und Schiffsbetriebs diagnostizieren und beheben


Schiffe los- und festmachen, z. B. Wurfleinen handhaben, Fender ausbringen, Verholeinrichtungen, Mooringwinden und Ankergeschirre bedienen


Reinigungsarbeiten an Deck und im Rumpf des Schiffs, wie z. B. Abbeizen, Streichen, durchführen


das technische Personal anleiten, Arbeitseinsätze und Aufgaben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich planen und organisieren, durchgeführte Arbeiten kontrollieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51132 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 51133 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb – komplexe Spezialistentätigkeiten 51134 Berufe im technischen Schiffsverkehrsbetrieb – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


2524 Berufe in der Schiffbautechnik


5154 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Schiffsverkehrsbetriebs


5241 Nautische Schiffsoffiziere/-offizierinnen und Kapitäne/Kapitäninnen


5242 Schiffsführer/innen in Binnenschifffahrt und Hafenverkehr

Abgrenzung

Kurztitel

Berufe technisch. Schiffsverkehrsbetrieb

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe